Neuigkeiten aus Unterlamm

Glasfaser-Ausbau in Unterlamm

Ab sofort beginnt für die Bevölkerung in Unterlamm der Anmeldestart für alle Gebäude im Gebiet der ersten Ausbaustufe.
Für alle weiteren Gebäude (Ausbaustufe II) können bereits Interessensbekundungen abgegeben werden und diese werden nach Sicherung der entsprechenden Mittel unmittelbar freigeschaltet.

Unser Glasfaser-Projekt in Unterlamm kann nur realisiert werden, wenn sich mehr als 40 % aller Haushalte im Ausbaugebiet I für einen Anschluss entscheiden.

Der Ausbau von Glasfaser als öffentliches Gut gewinnt beständig an Wert. Im ersten Aktionszeitraum bis spätestens 30. April 2024 kostet ein Anschluss mit Aktivierungs-Bonus einmalig nur € 300,- und ist damit eine sehr günstige Gelegenheit.
Ein späterer Glasfaser-Anschluss bleibt möglich, wird aber mit jeder Baustufe teurer.

Nähere Infos mit Möglichkeit der Online-Anmeldung sowie den Karten für Ausbaustufe I und II unter https://sbidi.eu/unterlamm/


2 Steiermark-Cards zu gewinnen

Die Gemeinde Unterlamm nimmt beim Steiermark-Card Gewinnspiel teil.
Es werden 2 Steiermark-Cards verlost, einfach bis 30. April 2024 ein Email an gde@unterlamm.gv.at senden und mit viel Glück gewinnen.

Mit der Steiermark-Card bekommt man von 1. April bis 31. Oktober freien Eintritt in 177 Ausflugsziele. Von Berg bis See, von Wasser bis Museum, von Action bis Kulinarik – die Steiermark bietet so viele Möglichkeiten für gemeinsame Erlebnisse.
Alle näheren Infos unter www.steiermark-card.net


Ausstellung einer neuen Vorteilskarte für das Thermenresort Loipersdorf

Um im Jahr 2024 eine Ermäßigung beim Eintritt in das Thermenresort Loipersdorf zu erhalten, gibt es ab sofort für alle Einwohner der Gemeinde Unterlamm neue Richtlinien:

Start: 1.1.2024
Ende: 31.12.2024

Anspruchsberechtigte Personen: Alle Personen, die mittels Meldezettel (nicht älter als 3 Jahre) UND amtlichem Lichtbildausweis am Gäste-Service-Center des Thermenresorts Loipersdorf nachweisen können, dass sie in der Gemeinde Unterlamm gemeldet sind (ACHTUNG: Gilt nur für Hauptwohnsitz).

Ablauf „Ausstellung Vorteilskarte“:

  • Antragsteller weist sich mittels Meldezettel (nicht älter als 3 Jahre) UND amtlichem Lichtbildausweis am Gäste-Service-Center (geöffnet täglich von 8 bis 18 Uhr) des Thermenresorts Loipersdorf aus.
  • Antragssteller füllt ein Formular für die Vorteilskarte aus. Die Daten werden von den MitarbeiterInnen am Gäste-Service-Center auf die Vorteilskarte übertragen.
  • Für die Vorteilskarte wird vor Ort wird ein Foto gemacht und direkt aufgedruckt.
  • Wenn alle Daten vorhanden sind, wird vor Ort die Vorteilskarte ausgestellt und dem Antragssteller sofort überreicht. Dieser Vorgang kann einige Minuten dauern. Diese Vorteilskarte berechtigt dem/r InhaberIn bis Jahresende die Nutzung des Vorteilsrabatt. Die Vorteilskarte ist bei Einlösung immer an der Thermenkasse vorzuzeigen.

Ablauf „Gewährung Vorteilsrabatt“:

  • Variante 1: Person kauft Eintritt vor Ort in der Therme und erhält gegen Vorlage der Vorteilskarte den Vorteilsrabatt.
  • Variante 2: Person kauft Eintritt online im Online-Shop des Thermenresorts Loipersdorf mit dem Rabattcode (auf Karte ersichtlich) und erhält den Vorteilsrabatt. Die Vorteilskarte ist jedenfalls bei Einlösung des Eintritts an der Thermenkassa vorgezeigt werden. WICHTIG: Ist dies nicht der Fall, muss eine Aufzahlung auf den regulären Preis lt. Preisliste geleistet werden.
  • ACHTUNG: Rabatt ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.

Vorteilsrabatt:

  • 30 % wochentags (Mo-Fr) auf alle Tageseintritte (auch Schaffelbad) (Erwachsene; Schüler (ab 16 Jahre); Studenten, Lehrlinge, Grundwehr- und Zivildiener (alle bis 25,9 Jahre); Menschen mit Beeinträchtigung; Schüler (6 bis 15, 9 Jahre); Kinder (3 bis 5,9 Jahre); Babys (0 bis 2,9 Jahre) UND Abendeintritte ab 16 Uhr (auch Schaffelbad) (Erwachsene; Schüler (6 bis 15, 9 Jahre); Kinder (3 bis 5,9 Jahre); Babys (0 bis 2,9 Jahre). AUSGENOMMEN: Wochenende, Ferien, Feier- und Fenstertage.
  • -50 % täglich auf Abendeintritte ab 18 Uhr (auch Schaffelbad). KEINE AUSNAHMEN.

Es wird darauf hingewiesen, dass die bisherigen Vorteilskarten ihre Gültigkeit verlieren.


Ausstellung Haus und Hof im Steirischen Vulkanland

Am Freitag, den 31. Mai 2024 findet am Dorfplatz Unterlamm die Ausstellungseröffnung inkl. Buchpräsentation von Prof. Johann Schleich statt.

Die Wanderausstellung „Haus und Hof im Steirischen Vulkanland“ ist für zwei Wochen vom 31. Mai bis 14. Juni 2024 am Dorfplatz Unterlamm zu besichtigen.


Cities-App ab 04. Juli 2022 verfügbar

Ab 04. Juli 2022 geht die Cities App in Unterlamm online.
Hier findet man interessante Neuigkeiten, spannende Veranstaltungen und alle Informationen zur Gemeinde Unterlamm.
Hier kann man sich in Zukunft mit den Seiten von Unterlamm verbinden und Anliegen direkt an die Gemeinde übermitteln.


Förderaktion Reparaturbonus

Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten und/oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Bons können so lange beantragt werden wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31.3.2026.
Wie kann ein Reparaturbon beantragt werden?
1. Beantragung des Reparaturbon (für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag) auf www.reparaturbonus.at, unter Angabe folgender Daten: • Angaben zum:zur Antragsteller:in (Vor-, Nachname und Geburtsdatum) • Wohnadresse in Österreich (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland) • E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Kontonummer (IBAN)
2. Einlösen des Reparaturbon nach erfolgter Reparatur bzw. Erhalt des Kostenvoranschlages beim Partnerbetrieb und den gesamten Rechnungsbetrag bezahlen. • Der Bon ist bei Bezahlung der Reparatur und/oder des Kostenvoranschlages beim Betrieb abzugeben. • Der gesamte Rechnungsbetrag ist von dem/der Antragsteller:in zu bezahlen. • Der Partnerbetrieb reicht die bezahlte Rechnung anschließend bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ein. • Sobald der Partnerbetrieb die Rechnung bei der KPC eingereicht hat, wird der/die Antragsteller:in automatisch über die bei der Bon-Erstellung angegeben E-Mail-Adresse, benachrichtigt.
3. Überweisung der Förderung durch die KPC: • Die Förderung wird nach Bearbeitung des Antrags durch die KPC, direkt auf das Bankkonto des/der Antragsteller:in überwiesen.


Info wegen geplanten Glasfaserausbau

Die Steirische Breitband und Digitalinfrastrukturgesellschaft m.b.H. (sbidi) eine 100% Tochter des Landes Steiermark, hat in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Unterlamm einen zweistufigen Glasfaser-Ausbau geplant.
In der ersten Ausbaustufe wird die Haupttrasse von Hatzendorf kommend über Oberlamm, Unterlamm bis Magland – Abzweigung Haselbach errichtet, wobei vorerst die Gebäude entlang dieser Trasse von SBIDI angeschlossen werden.
(Das Glasfaser-Projekt in Unterlamm kann nur realisiert werden, wenn sich mehr als 40 % aller Haushalte im Ausbaugebiet für einen Anschluss entscheiden, wenn das erreicht wird, kann im Laufe des Jahres 2024 mit dem Ausbau der Ausbaustufe I begonnen werden).

Das weitere Gemeindegebiet wird mit einer weiteren Ausbaustufe ans Glasfaser-Netz gebracht, dazu wird um weitere dringend nötige Förderungen beim Bund (nächster Fördercall Sommer 2024) angesucht.

Nähere Infos und Möglichkeit der Online-Anmeldung unter https://sbidi.eu/unterlamm/


Spatenstich neue Mietreihenhäuser

Am Dienstag, den 24. Mai 2022 fand der Spatenstich der sieben neuen Mietreihenhäuser der Siedlungsgenossenschaft Köflach statt, die Ende des Jahres 2023 fertiggestellt werden.
Nähere Infos unter folgendem Link: https://www.sgk.at/1/bauprojekte/bauprojekte-detail/reihenhausanlage-in-unterlamm


Wichtige Info für alle Besitzer von Swimmingpools

Die Gemeinde Unterlamm wird im Großteil des Ortsgebietes mit Ortswasser aus dem Hochbehälter Kögelberg der Stadtgemeinde Fürstenfeld versorgt.
Da es mit den ersten warmen Tagen immer wieder zu Versorgungsengpässen kam, weil mehrere Poolbesitzer gleichzeitig ihre Pools befüllen, gelten folgende Richtlinien:

  1. Jede Befüllung eines Pools von der Ortswasserleitung ist bei Herrn Leitgeb, Tel. 0676/5811553 zu melden.
    Dieser muss ebenso eine Meldung an die Stadtgemeinde Fürstenfeld weitergeben.
  2. Die Meldung hat mindestens 3 Tage vor der geplanten Poolbefüllung unter Angabe der Füllmenge zu erfolgen.
  3. Eine Freigabe für die Befüllung und ein genauer Zeitpunkt dafür ist notwendig.
  4. Eine Befüllung von Pools, Schwimmteichen etc. hat ausnahmslos von Montag bis Donnerstag zu erfolgen.
    Von Freitag bis Sonntag sowie an Feiertagen gibt es von der Ortswasserleitung ein absolutes Füllverbot.
  5. Eine Befüllung von Pools durch die Freiwillige Feuerwehr ist ausnahmslos verboten.


 Brauchtumsfeuer (Osterfeuer, Sonnwendfeuer, …)

Nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes ist das Verbrennen von pflanzlichen Materialien außerhalb dafür genehmigter Anlagen ganzjährig verboten. Für das Entfachen von „Brauchtumsfeuern“ bestehen Ausnahmen mit strengen zeitlichen Einschränkungen.

Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen. Als solche Feuer gelten:

  • Osterfeuer am Karsamstag (30. März 2024); das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig; Ein Ausweichen auf den sogenannten „Kleinen Ostersonntag“ (der Sonntag nach dem Ostersonntag), ist nicht zulässig.
  • Sonnwendfeuer (21. Juni 2024); da der 21. Juni 2024 auf einen Freitag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag (22. Juni 2024) zulässig.
  • Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten, wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können (diese Feuer sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen!).

Bei hoher Ozonbelastung sind zusätzliche Verbote möglich!


Information betreffend Auffindung explosiver Kriegsrelikte durch Privatpersonen im öffentlichen Gelände


W-LAN – kostenloser Zugang zum Internet

Im Bereich des Dorf- und Kinderspielplatzes im Ortszentrum von Unterlamm gibt es einen kostenlosen Zugang zum Internet.
Das W-LAN heisst „Free WIFI Gemeinde Unterlamm“, nach Akzeptieren der allgemeinen Nutzungsbedingungen kann das W-LAN kostenlos genutzt werden.

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Elektro-Ladestation

Elektromobilität-Logo

Im Rahmen der Klima- und Energiemodellregion wurde im Dorfzentrum neben dem Kriegerdenkmal eine E-Ladestation errichtet.

Die E-Ladestation ist jederzeit frei zugänglich.
Die Bezahlung erfolgt ohne Registrierung über eine Kreditkarte, Paypal oder die E-Autoladekarte der Fa. Lugitsch (www.vulkanlandstrom.at).
Der aktuelle Tarif lautet € 0,53 brutto pro kWh.


Heimatbuch der Gemeinde Unterlamm

Die Geschichte von Unterlamm hat Prof. Franz Schleich mit vielen interessanten Texten und tollen Bildern aufbereitet.
Der Inhalt reicht von der Aufarbeitung und Darstellung der historischen, volkskundlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung bis zur Illustration mit einer Vielzahl von Bildern.
Das Heimatbuch ist im Gemeindeamt Unterlamm zu einem Preis von € 20,- erhältlich.

Heimatbuch

Unterlamm-Gutschein

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Unterlamm-Gutscheine haben einen Wert von € 10,- und können bei allen Betrieben in Unterlamm (Gasthäuser, Buschenschenken, Cafe, Sparmarkt, Direktvermarktern, Friseur, ….) eingelöst werden.
Erhältlich sind sie bei der Raiffeisenbank und dem Gemeindeamt Unterlamm.
Damit soll die regionale Wirtschaft im Ort gestärkt werden.