Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes ab sofort beantragen
Der Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes in der Höhe von EUR 400,- einmalig kann zwischen 07. August 2023 und 31. Oktober 2023 online beantragt werden.
Wer kann den Zuschuss beantragen:
– Mindestalter 18 Jahre
– Hauptwohnsitz seit 1. Jänner 2023 in der Steiermark
– Jahresnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen darf nicht mehr als EUR 30.734,00 betragen
Achtung ! Alle Bezieher:innen des Heizkostenzuschusses des Landes 2022/2023, sowie Personen, die in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) Sozial- oder Wohnunterstützung bezogen haben, haben bereits im Juni antragslos die Auszahlung bekommen.
Wo kann der Zuschuss beantragt werden:
Online über den Sozialserver unter www.soziales.steiermark.at
Für Personen ohne Online-Zugang steht das Gemeindeamt Unterlamm zur Verfügung.
Information bez. Entschädigungen aus dem Katastrophenfonds
Die enormen Regenmassen haben in der Steiermark in den vergangenen Tagen Überflutungen und Hangrutschungen verursacht. In teils wenigen Stunden haben die Wassermassen enorme Schäden angerichtet: Gesperrte Straßen, Keller unter Wasser, überflutete Wiesen und Felder, Erdrutschungen.
Hilfe für Betroffene – das ist zu beachten:
1. Vor den Aufräumarbeiten ist eine selbstständige fotografische Dokumentation/Beweissicherung anzufertigen.
2. Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen oder Inventar müssen innerhalb von zwei Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.
3. Alle anderen Schäden müssen innerhalb von sechs Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.
Damit den Betroffenen rasch geholfen werden kann, stellen Bund und Land Steiermark eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden zur Verfügung.
Die Schadensmeldung (Privatschadensausweis) erfolgt beim zuständigen Gemeindeamt oder online über das E-Governmentportal unter https://egov.stmk.gv.at/eform/intern/start.do?wfjs_enabled=true&wfjs_orig_req=/start.do?generalid=LF_FO_KF_P&antragtype=neu#
Alle Infos unter https://www.agrar.steiermark.at/
Wichtige Info wegen Verbreitung von Ragweed/Ambrosie
Ambrosie breitet sich leider immer mehr auch in unserer Region aus und stellt eine Gesundheitsgefahr als Problemunkraut dar, da sie zu den stärksten Allergieauslösern gehört.
Nähere Infos unter https://www.agrar.steiermark.at/cms/beitrag/11132767/98170585/

Ausstellung einer neuen Vorteilskarte für das Thermenresort Loipersdorf
Um im Jahr 2023 eine Ermäßigung beim Eintritt in das Thermenresort Loipersdorf zu erhalten, gibt es ab sofort für alle Einwohner der Gemeinde Unterlamm neue Richtlinien:
Start: 1.1.2023
Ende: 31.12.2023
Anspruchsberechtigte Personen: Alle Personen, die mittels Meldezettel (nicht älter als 3 Monate) UND amtlichem Lichtbildausweis am Gäste-Service-Center des Thermenresorts Loipersdorf nachweisen können, dass sie in der Gemeinde Unterlamm gemeldet sind (ACHTUNG: Gilt nur für Hauptwohnsitz).
Ablauf „Ausstellung Vorteilskarte“:
- Antragsteller weist sich mittels Meldezettel (nicht älter als 3 Monate) UND amtlichem Lichtbildausweis am Gäste-Service-Center (geöffnet täglich von 8 bis 18 Uhr) des Thermenresorts Loipersdorf aus.
- Antragssteller füllt ein Formular für die Vorteilskarte aus. Die Daten werden von den MitarbeiterInnen am Gäste-Service-Center auf die Vorteilskarte übertragen.
- Für die Vorteilskarte wird vor Ort wird ein Foto gemacht und direkt aufgedruckt.
- Wenn alle Daten vorhanden sind, wird vor Ort die Vorteilskarte ausgestellt und dem Antragssteller sofort überreicht. Dieser Vorgang kann einige Minuten dauern. Diese Vorteilskarte berechtigt dem/r InhaberIn bis Jahresende die Nutzung des Vorteilsrabatt. Die Vorteilskarte ist bei Einlösung immer an der Thermenkasse vorzuzeigen.
Ablauf „Gewährung Vorteilsrabatt“:
- Variante 1: Person kauft Eintritt vor Ort in der Therme und erhält gegen Vorlage der Vorteilskarte den Vorteilsrabatt.
- Variante 2: Person kauft Eintritt online im Online-Shop des Thermenresorts Loipersdorf mit dem Rabattcode (auf Karte ersichtlich) und erhält den Vorteilsrabatt. Die Vorteilskarte ist jedenfalls bei Einlösung des Eintritts an der Thermenkassa vorgezeigt werden. WICHTIG: Ist dies nicht der Fall, muss eine Aufzahlung auf den regulären Preis lt. Preisliste geleistet werden.
- ACHTUNG: Rabatt ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.
Vorteilsrabatt:
- –30 % wochentags (Mo-Fr) auf alle Tageseintritte (auch Schaffelbad) (Erwachsene; Schüler (ab 16 Jahre); Studenten, Lehrlinge, Grundwehr- und Zivildiener (alle bis 25,9 Jahre); Menschen mit Beeinträchtigung; Schüler (6 bis 15, 9 Jahre); Kinder (3 bis 5,9 Jahre); Babys (0 bis 2,9 Jahre) UND Abendeintritte ab 16 Uhr (auch Schaffelbad) (Erwachsene; Schüler (6 bis 15, 9 Jahre); Kinder (3 bis 5,9 Jahre); Babys (0 bis 2,9 Jahre). AUSGENOMMEN: Wochenende, Ferien, Feier- und Fenstertage.
- -50 % täglich auf Abendeintritte ab 18 Uhr (auch Schaffelbad). KEINE AUSNAHMEN.
Es wird darauf hingewiesen, dass die bisherigen Vorteilskarten ihre Gültigkeit verlieren.

Förderaktion für ältesten Ölkessel

Cities-App ab 4. Juli 2022 verfügbar
Ab 4. Juli 2022 geht die Cities App in Unterlamm online.
Hier findet man interessante Neuigkeiten, spannende Veranstaltungen und alle Informationen zur Gemeinde Unterlamm.
Hier kann man sich in Zukunft mit den Seiten von Unterlamm verbinden und Anliegen direkt an die Gemeinde übermitteln.
Nähere Infos unter : Unterlamm – CITIES – Meine Stadt. Meine App. (citiesapps.com)

Erlebnis Handwerk von 29. April bis 29. Oktober im Gerberhaus in Fehring
Erlebnis Handwerk 2023 ist die steirische Ausstellung für die Top-Handwerker:innen der Zukunft.
Hier wird das Handwerk neu interpretiert, frech inszeniert und im wahrsten Sinne des Wortes begreifbar gemacht –
und das für Handwerksbegeisterte von 0 bis 99 Jahre.
Die Hand am Werk schafft Wert! Gute Handwerker:innen sind gefragter denn je. Sinnerfülltes Arbeiten und das Erschaffen wunderbarer Lebensräume werden in einer einzigartigen steirischen Ausstellung inspirierend präsentiert.
Was erwartet die Besucher? Ein sinnliches Eintauchen in die Vielfältigkeit der Handwerksberufe und die Möglichkeit, die Schönheit der Materialien zu Erkunden. Besucher:innen können ihre handwerkliche Fertigkeit erproben und die Vorteile des Handwerks im wahrsten Sinne des Wortes begreifen. 14 Erlebnisräume warten darauf, erforscht zu werden.
39 Berufsportraits und 40 Menschenbilder zeigen die Schönheit des Handwerks. Spiel-, Rätsel- und Erlebnisstationen runden die Ausstellung ab. 360-Grad-Videos, eine ästhetische Werkstoffkunde und besuchbare Handwerksbetriebe ergänzen die einzigartige Schau. Natürlich darf im Steirischen Vulkanland auch der kulinarische Genuss nicht fehlen. Dafür sorgen in der Ausstellung und rund um sie herausragende Genussmanufakturen.
Fakten:
Erlebnis Handwerk läuft von 29. April bis 29. Oktober von Donnerstag bis Sonntag jeweils von 09:00 bis 18.00 Uhr im GerberHaus Fehring und an spannenden Nebenschauplätzen und Gläsernen Manufakturen rund um Fehring. Infos: www.erlebnishandwerk.at
Kontakt für Info und Buchung: Tel.: 03155 2303-802 | E-Mail: info@erlebnishandwerk.at

Förderaktion Reparaturbonus
Gefördert wird die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten, die typischerweise im Haushalt verwendet werden!
Die Förderung kann von Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich in Anspruch genommen werden und beträgt 50 % der Kosten bis zu max. 200 Euro je Reparatur bzw. max. 30 Euro für einen Kostenvoranschlag.
- Bon über www.reparaturbonus.at herunterladen
- Bon im Reparaturbetrieb vorweisen
- Nur die Differenz zur Förderung bezahlen
- beliebig viele Bons im Förderzeitraum unkompliziert herunterladen und einlösen
Den Förderbetrag erhält der Reparaturbetrieb von der Förderstelle ersetzt.
Die genaue Liste der geförderten Produkte befindet sich auf der Webseite www.reparaturbonus.at.
Der Reparaturbonus ist eine Förderaktion des Klimaschutzministeriums.

Info wegen geplanten Glasfaserausbau
Der ländliche Raum besticht durch Ruhe und schöne Landschaft, hat aber meist den Nachteil, dass Breitbandinfrastruktur schlecht ausgebaut und schnelles Internet nur sehr begrenzt verfügbar ist.
Deshalb hat die Steirische Breitband und Digitalinfrastrukturgesellschaft m.b.H. (sbidi) eine 100% Tochter des Landes Steiermark, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Unterlamm im Mai 2022 ein Förderprojekt für den nachhaltigen Glasfaserausbau eingereicht. Das geplante Projekt umfasst eine Trassenlänge von 64 km und wird 626 Haushalte mit einem zukunftssicheren Breitbandanschluss versorgen.
Leider wurde kein positiver Förderbescheid seitens der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) des Bundes ausgestellt und eine Förderung wurde abgelehnt.
Im Herbst 2023 wird nun wiederum um eine Förderung beim Bund (FFG) angesucht.
Bis dahin verzögert sich leider der Glasfaserausbau in unserer Gemeinde.
Spatenstich neue Mietreihenhäuser
Am Dienstag, den 24. Mai 2022 fand der Spatenstich der sieben neuen Mietreihenhäuser der Siedlungsgenossenschaft Köflach statt, die im Herbst 2023 fertiggestellt werden.
Nähere Infos unter folgendem Link: https://www.sgk.at/1/bauprojekte/bauprojekte-detail/reihenhausanlage-in-unterlamm

Wichtige Info für alle Besitzer von Swimmingpools
Die Gemeinde Unterlamm wird im Großteil des Ortsgebietes mit Ortswasser aus dem Hochbehälter Kögelberg der Stadtgemeinde Fürstenfeld versorgt.
Da es mit den ersten warmen Tagen immer wieder zu Versorgungsengpässen kam, weil mehrere Poolbesitzer gleichzeitig ihre Pools befüllen, gelten folgende Richtlinien:
- Jede Befüllung eines Pools von der Ortswasserleitung ist bei Herrn Leitgeb, Tel. 0676/5811553 zu melden.
Dieser muss ebenso eine Meldung an die Stadtgemeinde Fürstenfeld weitergeben. - Die Meldung hat mindestens 3 Tage vor der geplanten Poolbefüllung unter Angabe der Füllmenge zu erfolgen.
- Eine Freigabe für die Befüllung und ein genauer Zeitpunkt dafür ist notwendig.
- Eine Befüllung von Pools, Schwimmteichen etc. hat ausnahmslos von Montag bis Donnerstag zu erfolgen.
Von Freitag bis Sonntag sowie an Feiertagen gibt es von der Ortswasserleitung ein absolutes Füllverbot. - Eine Befüllung von Pools durch die Freiwillige Feuerwehr ist ausnahmslos verboten.
Raus aus Öl, rein in die Zukunft
Nahwärme in der Gemeinde Unterlamm
Das Ortszentrum von Unterlamm wird von der Biowärme Hatzendorf versorgt.
Die Kosten für einen Anschluss an die Nah- und Fernwärme liegen, abhängig von dem jeweiligen Verrechnungsanschlusswert und dem Berechnungsmodell, bei rund € 13.000. Beim laufenden Betrieb muss man je nach Energieverbrauch mit Kosten zwischen € 1.000 pro Jahr (Neubau) und € 3.500 pro Jahr (unsaniertes Gebäude) rechnen (Referenz: Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 m²) (Quellen: TU Wien, Wirtschaftlichkeitsanalyse von Heizsystemen, 2017; Heizkostenvergleich Österreichische Energieagentur).
Beim Land Stmk. gibt es eine Förderung von € 1.400,- und vom Bund mit max. € 7.500.
Zusätzlich vergibt die Gemeinde Unterlamm eine Förderung in der Höhe von € 400.
Klären Sie ab, ob ein Anschluss an die Nah- und Fernwärme möglich ist.
Pellets & Co.
Wenn kein Anschluss an die Nahwärme möglich ist, bieten sich Pellets als gute Alternative zu Öl an.
Pelletskessel arbeiten vollautomatisch und haben den höchsten Bedienkomfort unter den Biomassekesseln.
Die Installateure der Klima- und Energiemodellregion Netzwerk Südost – bestehend aus den Gemeinden St. Anna am Aigen, Kapfenstein, Fehring, Unterlamm und Riegersburg – bieten eine breite Bandbreite an Kesselmarken an.
Die Investitionskosten für eine Pellets-Heizung betragen ca. € 20.000. Der laufende Betrieb schlägt mit € 600 pro Jahr (Neubau) bis € 2.000 pro Jahr (unsaniertes Gebäude) zu Buche (Referenz: Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 m²).
Eine Tonne Pellets kostet derzeit rund € 225 (Quellen: TU Wien, Wirtschaftlichkeitsanalyse von Heizsystemen, 2017; Heizkostenvergleich Österreichische Energieagentur).
Beim Land Stmk. gibt es eine Förderung von € 3.600 und der Bund mit max. € 7.500.
Zusätzlich vergibt die Gemeinde Unterlamm eine Förderung in der Höhe von € 400.
ACHTUNG: Prüfen Sie vorab, ob ein Anschluss an die Nahwärme möglich ist, ansonsten ist keine Förderung möglich.
Nähere Infos bei der Gemeinde Unterlamm: E-Mail: gde@unterlamm.gv.at, Tel.: 03155/8208
Freihaltung Abflussquerschnitt beim Lehenbach
Seitens der Bundeswasserbauverwaltung wird mitgeteilt, dass auf Grundlage des Wasserrechtsgesetzes die Hochwasserabflussbereiche entlang der Bäche permanent frei zu halten sind, unabhängig davon ob die jeweiligen Gewässerstrecken grundbücherlich als öffentliches Wassergut ausgewiesen sind oder nicht. (Entsprechend § 48 Abs. 1 Wasserrechtsgesetz).
Bei den Gewässerbegehungen der Gewässerzustandsaufsicht waren mehrfach Rasen-, Kompost- und Grünschnitthaufen, Holzstapel, diverse Baustoffe sowie Bauschuttablagerungen im Abflussbereich der Gewässer anzutreffen.
Diese verursachen im Hochwasserfall bei Durchlässen und Brücken Verklausungen welche wiederum ein schnelleres Ausufern des Baches und mehr Schäden zur Folge haben.
Bei landwirtschaftlichen Nutzflächen dürfen Siloballen, Hackguthaufen, Futtermittel oder ähnliches nur außerhalb des HQ 100 Abflussbereiches gelagert werden!
Die Mitarbeiter der Baubezirksleitung Südoststeiermark sind im Zuge der Gewässeraufsicht verpflichtet, Ablagerungen im Böschungsbereich (Abflussquerschnitt) bei der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark als zuständige Wasserrechts- und Naturschutzbehörde zur Anzeige zu bringen.
Die Schlägerung und Entfernung von Uferbewuchs entlang von Fließgewässern ist nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Gewässermeister gestattet.
Zuständiger Gewässermeister für den Altbezirk Feldbach ist Herr Paul Lamprecht (Mobil: 0676/86643226) .
Brauchtumsfeuer (Osterfeuer, Sonnwendfeuer, …)
Nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes ist das Verbrennen von pflanzlichen Materialien außerhalb dafür genehmigter Anlagen ganzjährig verboten.
Für das Entfachen von „Brauchtumsfeuern“ bestehen Ausnahmen mit strengen zeitlichen Einschränkungen.
Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden (Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baumschnitt, Grasschnitt und Laub). Als solche Feuer gelten:
- Osterfeuer am Karsamstag (08. April 2023): das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig. Ein Ausweichen auf den sogenannten „Kleinen Ostersonntag“ (der Sonntag nach dem Ostersonntag), ist nicht zulässig.
- Sonnwendfeuer (21. Juni), da der 21. Juni auf einen Mittwoch fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nächsten, den 21. Juni nachfolgenden Samstag (24. Juni 2023) zulässig.

Information betreffend Auffindung explosiver Kriegsrelikte durch Privatpersonen im öffentlichen Gelände
W-LAN – kostenloser Zugang zum Internet
Im Bereich des Dorf- und Kinderspielplatzes im Ortszentrum von Unterlamm gibt es einen kostenlosen Zugang zum Internet.
Das W-LAN heisst „Free WIFI Gemeinde Unterlamm“, nach Akzeptieren der allgemeinen Nutzungsbedingungen kann das W-LAN kostenlos genutzt werden.
Elektro-Ladestation
Im Rahmen der Klima- und Energiemodellregion wurde im Dorfzentrum neben dem Kriegerdenkmal eine E-Ladestation errichtet.
Die E-Ladestation ist jederzeit frei zugänglich.
Die Bezahlung erfolgt ohne Registrierung über eine Kreditkarte, Paypal oder die E-Autoladekarte der Fa. Lugitsch (www.vulkanlandstrom.at).
Der aktuelle Tarif lautet € 0,53 brutto pro kWh.

Heimatbuch der Gemeinde Unterlamm
Die Geschichte von Unterlamm hat Prof. Franz Schleich mit vielen interessanten Texten und tollen Bildern aufbereitet.
Der Inhalt reicht von der Aufarbeitung und Darstellung der historischen, volkskundlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung bis zur Illustration mit einer Vielzahl von Bildern.
Das Heimatbuch ist im Gemeindeamt Unterlamm zu einem Preis von € 20,- erhältlich.
Unterlamm-Gutscheine
Unterlamm-Gutscheine haben einen Wert von € 10,- und können bei allen Betrieben in Unterlamm (Gasthäuser, Buschenschenken, Cafe, Sparmarkt, Direktvermarktern, Friseur, ….) eingelöst werden.
Erhältlich sind sie bei der Raiffeisenbank und dem Gemeindeamt Unterlamm.
Damit soll die regionale Wirtschaft im Ort gestärkt werden.